Spanischer Adel
Die aktuelle Staatsform in Spanien ist die parlamentarische Erbmonarchie. Das Staatsoberhaupt ist damit der spanische König bzw. die spanische Königin.
Zur Zeit nimmt König Juan Carlos I. diese Position ein. Er stammt aus dem bedeutenden Adelsgeschlecht der Bourbonen.
Von 1931 bis 1948 wurde der Adel in Spanien durch die Verfassung aufgehoben, anschließend aber wieder eingeführt.
Der spanische Adel unterteilt sich in drei Bereiche:
Die Granden
Seit dem 13. Jahrhundert ist der höchste Adel in Spanien als Granden bezeichnet worden.
Den titulierten Adel
Titel der Angehörigen des titulierten Adels sind Principe, Duque, Marques, Conde, Vizconde und Baron. Ernennungen und Standeserhöhungen können vom spanischen König vorgenommen werden.
Den untitulierten Adel
Die spanische Bezeichnung für die Angehörigen des niederen Adels lautet im Allgemeinen Hidalgos, auch wenn es sich eigentlich auch aus Caballeros und Escuderos zusammensetzt.
Bedeutende spanische Adelshäuser
Andere Adelshäuser